In bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Wertermittlung möglich, z. B. zum Stichtag einer Erbschaft oder Schenkung. Voraussetzung ist, dass ausreichend objektbezogene Unterlagen vorliegen.
In bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Wertermittlung möglich, z. B. zum Stichtag einer Erbschaft oder Schenkung. Voraussetzung ist, dass ausreichend objektbezogene Unterlagen vorliegen.
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